park-frage.

ich habe da mal eine frage.
gestern stand ich lange vor folgender situation und war mir nicht sicher, was zu tun sei.
im stadtfeldkamp darf man nicht auf dem bürgersteig parken, wohl aber auf der straße.
dieses kleine hutschifiedel , rechts im bild, stand aber auf dem bürgersteig zwischen zwei bäumen, und davor war eine lücke, in die die einzige beauty, die das haus chrysler je verlassen hat, links im bild, passte. die aber wiederum  jemand absichtlich gelassen haben könnte, damit der kleine rauskommt. ich schnappte mir diese lücke und checkte ab, ob der andere rauskommt, wenn er ein stück über den gehweg bis zur nächsten einfahrt fährt. dies war zweifelsohne der fall. dennoch fühlte ich mich unwohl. ich habe einen zugeparkt, der "verboten aufgeparkt" hat, aber rauskommen würde, wenn auch auf nicht ganz legalem wege. hätte ich ihm trotzdem die lücke lassen müssen, eine wertvolle rarität dieser tage in unserem viertel?


ich war noch nicht unten, die konsequenzen meines halbseidenen handelns zu überprüfen....

Kommentare

  1. Guten Morgen! Seit ich denPost gelesen habe, grübele ich vor mich her und komme zu keiner Entscheidung. Wahrscheinlich hätte ich auch so gehandelt, wie Du... aber ob das richtig ist? Und hoffentlich ist der andere fahrzeugbesitzer nicht ausgerastet... Bin gespannt, was Du berichtest! Hab einen schönen Tag!

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  2. Also ich hätte auch auch eingeparkt!

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  3. Laut StvO dürfen Kraftfahrzeuge der Marke Kleine Hutschifiedel generell auf Gehwegen parken, sofern sie zwischen zwei Straßenbäumen zum Stehen kommen; mittelkleine schöne Chrysler dagegen sollen hierdurch gemäß Allgemeinen Verkehrsregeln §1, Abs.2,3 sowie den durch die Abgasverordnung AGV vorgegebenen Fahrzyklen nicht dazu genötigt werden, erst noch schön lange durch´s Viertel zu kreiseln, sondern dürfen sich durch die entsprechende Zusatzverordnung §3, Abs.26b in zertretbarem Abstand vor der Kleinen Hudschifiedel parkend ausrichten, zumal der Gesetzgeber, AG Mönkeberg-Schönkirchen, Urteil vom 11.11.1811, Az: 44 C 3355/66, [Verkehrsgericht] entschieden hat, dass fehlverhaltende Verkehrsteilnehmer inklusive den grundsätzlich privilegierten Kleinen Hudschifiedeln nicht zu daraus resultierenden Beeinträchtigungen führen dürfen. Also, stehen bleiben, Tee trinken, abwarten...

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  4. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  5. @ gzi: ich geh gleich mal runter und update das foto. hoffentlich ist mein bat-mobil noch mit drauf....

    @ feronia: gut,eine bestätigung aus dem lager jugendlichen schwungs, der mich anscheinend noch nicht verlassen hat :-)

    @ mkH: du bist schon im voraus auserkoren, meinen anhörbogen auszufüllen! unter besonderer berufung natürlich auf den goldenen schnitt, dessen inspiration man auf chryslers zeichenbrettern ja sonst sich energisch zu entziehen versucht. "schönheit wirft sich hin und wirkt" schreibt die dichterfeder, und ich glaube, jeder politesse ist so viel sensibilität für proportion mit in die wiege gegeben worden, daß ich die roten zettel, die ab und an unsere windschutzscheibe zieren, getrost als kleine liebespost verstehen darf. meine wahre sorge gilt der grobschlächtigkeit eines prosaischen abschleppunternehmers.

    15. Juni 2010 02:12

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  6. Hast du dich denn überhaupt schon einmal mit dem tiefenpsychologisch weitreichenden Seelenleid eines Abschleppunternehmers beschäftigt, oder gar mit den schier unlösbaren Orientierungskonflikten eines zwischen Ästhetikidealen und Rentabilitätsstreben innerlich zerrissenen Schrotthändlers?!?

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  7. @ mkh: das wäre dann wie ein roßschlachter, der am wochenende hengstkörungen durchführt.
    im übrigen finde ich das wort "schrotthändler" in diesem zusammenhang geradezu latent aggressiv! ;-)

    @ hans: genau diese formulierungen lieferten sich ja heftige kämpfe in meinem hirn. und auf svenja kann man grad gar nicht hoffen, die hat besuch...

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  8. und, kommt jetzt mal endlich bald die auflösung?!

    ich hätte auch da geparkt wo du geparkt hast. weil es zwischenzweibäumenaufdemgehwegeinparkern generell zuzumuten ist, auch über den gehweg wieder auszuparken.

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  9. @yael
    Nein, dein Chrysler wird natürlich einst im Automobilmuseum enden - und ford... ähm fortleben. Mittelfristig im Gegensatz zu den gekörten Hengsten des Rossschlachters übrigens.

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  10. @ mojour: endlich bist du von deinem verkehrsrecht-wochenend-aufbaustudium zurück, das paßt ja wie die faust aufs auge!

    @ mkh: nein, ich werde ihn wie den dicken hund bei wilhelm busch mit einer brezel im maul auf ein rollbrett schrauben und immer hinter nir herziehen. dabei laut trauernd in mein taschentuch schnauben.

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  11. @yael
    Oh ja. das klingt jetzt schon traurig. Immerhin kannst du die Brezel am Scheibenwischer fest machen. Und die Taschentücher in den Aschenbecher knüllen.

    Ach ja, das Leben...

    Aber, Moment mal: ER FÄHRT!!!

    Ach ja, das Leben!

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  12. @ mkh: ja, er fährt. nur dummerweise ist er mir innerhalb von 2 monaten dreimal ausgegangen. während der fahrt, einfach so, motor aus. nachdem ich meinen halben dispokredit in ihn hineingepumpt habe. nun fahre ich "vorausschauend", wie der bordmechaniker empfahl, dem ich ihn nächste woche mal für ein paar tage aufs auge drücke. ich sag ja: meine zukunft soll autolos sein. ohne weite wöchentliche strecken, ohne diesen finanz-,park- und fahrstreß.

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